Ein Button gegen Abmahnungen

am 7. März 2012
von Zsolt

Eine Multi-Milliarden-Branche wie der Online-Handel hat bekanntlich Licht und Schatten.
Zwischen sogenannten Abo-Fallen einerseits und höchst seriösen Onlineshops andererseits bewegt sich auch der Gesetzgeber, der nun mit der Verabschiedung der sog. „Button-Lösung“ die Verbraucherrechte weiter stärkt.

Wird der jeweilige Bundespräsident noch im März die Änderung unterzeichnen und verkünden lassen, so sind ab dem 01. Juni 2012 wieder die Gerichte gefragt. §312g BGB schreibt die „Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr“ vor, und meint bislang hauptsächlich die Angabe von Impressen und Vertragslaufzeiten.
Nunmehr wird geregelt, dass, wenn die Bestellung über eine Schaltfläche (Button) erfolgt, „diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern ‚zahlungspflichtig bestellen‘ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet“ sein darf. (Abs III n.F.) Wenn der Händler diese Verpflichtung nicht erfüllt, kommt der Vertrag schlicht nicht zu Stande. (Abs IV n.F.)

Nun geht der Verfasser nicht davon aus, dass diese Passage Oxid-Shops weiter betrifft. Eine „entsprechend Eindeutige Formulierung“ werden die Gerichte auch in der bisherigen Button-Beschriftung „Bestellen“ sehen: Wenn dieser Button in einem Onlineshop und direkt unter der Bestell-Gesamtsumme erscheint, besteht schließlich keine Gefahr, dass ein Verbraucher die Kostenpflichtigkeit übersieht. „Eindeutig“ versteht sich hier also aus Perspektive ihrer Kunden.

Die Erfahrung zeigt aber, dass sog. Abmahnkanzleien gerade solche Rechtsunsicherheit nach einer Gesetzesänderung gerne nutzen. Und selbst wenn obige Rechtsauffassung auf Zustimmung der BGH stößt, so könnte dies noch einige Quartale dauern. Bis dahin dürfte es der einfachste Weg sein, dennoch den Button-Text entsprechend anzupassen. Ein Button gegen Abmahnungen eben.

Wir gehen zudem davon aus, dass diese „korrekte“ Art, eine Bestellung abzusenden, sich schnell einbürgern wird. Begreift man es als ein Qualitätsmerkmal professioneller Shops, so dürfte schon aus Imagegründen die Änderung lohnen. Eine Stellungnahme von Trusted Shops steht indes noch aus*.

Der Oxid eShop erlaubt dankenswerterweise die einfache Anpassung aller Buttons im gesamten Shop über eine zentrale Datei. Diese kann bei uns kostenlos bezogen werden.

Erheblich größere Bedeutung hat eine oftmals übersehene Passage der Gesetzesänderung.
Die Pflichtangaben nach Art 246 EGBGB, hauptsächlich eben besagtes Impressum, muss nunmehr vor der Bestellung „in hervorgehobener Weise“ zur Verfügung gestellt werden. Geschieht dies nicht, kommt zwar der Vertrag zustande, jedoch ist der Shopbetreiber abmahnbar.

Auch hier ist zunächst offen, was eine hervorgehobene Darstellung bedeutet.
Aus unserer Sicht empfiehlt es sich, bestehende Oxid-Strukturen zu nutzen. Die Abfrage „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert.  Ich wurde über mein Widerrufsrecht informiert.“ sollte erweitert werden: „Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.  Ich wurde über mein Widerrufsrecht und das Impressum informiert.“

Beide Änderungen sind in kürzester Zeit eingepflegt, und schützen nachhaltig vor unangenehmen Überraschungen.
Wenn Sie dabei Hilfe wünschen, schreiben Sie uns.

Z. Szilagyi

*) Trusted Shops hat 2 Tage nach diesem Artikel einen Whitepaper zum Thema veröffentlicht. Die kostenlos verfügbare PDF-Datei lässt sich im wesentlichen so zusammenfassen: „Bestellen“ mag über die Kostenpflichtigkeit noch täuschen, „Kaufen“ nicht. Letzteres wird nunmehr von Trusted Shops empfohlen; Wir schließen uns dieser Empfehlung an.

Ein Kommentar

von Szilagyi am 13. Juni 2012 (13:48)

Update:
Die Juristen befassen sich nun mit dem Thema, und fördern stets Neues zu Tage. So soll die Reihenfolge der Elemente auf der letzten Checkout-Seite relevant werden, da nichts „ablenkendes“ zwischen Preis und Bestell-Button stehen darf. Wir beobachtend diese Entwicklung, und bieten rechtzeitig vor dem 1. August eine Lösung an.
Auch wenn es kompliziert wird, bleibt es also dabei: Mit commodule sind sie auf der sicheren Seite.

kommentieren

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

nach oben