SEPA mit Oxid E-Shop: Wie umsetzen?
Die Umstellung des bisherigen nationalen Lastschriftverfahrens auf das Europäische SEPA-System rückt langsam näher. Nachdem es zunächst so aussah, als ob das in Deutschland günstige und breit akzeptierte Lastschrift-Verfahren für die meisten Online-Shops keine Relevanz mehr haben würde, da von den Banken zwingend eine qualifizierte Signatur vorrausgesetzt worden war, gibt es hier erfreuliche Neuigkeiten. Die deutsche Kreditwirtschaft hat sich offenbar dazu entschieden, die bisherige Praxis fortzusetzen: Eine qualifizierte Signatur (also eine schriftliche Unterschrift oder z.B. eine elektronische Signatur mit dem neuen Personalausweis) wird weiterhin gefordert, die einfache Textform wird aber auch im SEPA-Verfahren geduldet werden (Siehe www.cfoworld.de/deutsche-kreditwirtschaft-gibt-nach). Liegt keine qualifizierte Unterschrift vor, hat der Kontoinhaber wie bisher das Recht, die Lastschrift zurückzubuchen.
Wer bisher das kostengünstige Lastschriftverfahren im Onlineshop einsetzt, kann dies also auch weiterhin ohne größere bürokratische Hürden tun. Ein großer Vorteil – denn die derzeitigen Lastschrift-Nutzer hätten nach bisherigem Stand zu einer anderen Zahlart wechseln müssen oder eine echte Unterschrift bei jedem einzelnen Onlinehändler einreichen müssen – Ein für die meisten Onlineshops kaum praktikabler Weg.
Verunsicherung auf Kundenseite, höhere Gebühren auf Shopbetreiber-Seite für andere Zahlarten währen die Folge gewesen.
Wann handeln – und wie?
Wie an dem kürzlichen Schwenk der Kreditwirtschaft ersichtlich, kann sich in Sachen Umstellung auf SEPA bis zum Stichtag im Februar 2014 noch Einiges tun – auch hinsichtlich der konkreten technischen Implementation etwa in Oxid E-Shops. Wir empfehlen daher, nicht vorfrüh zu Handeln, sich aber bereits jetzt eingehend mit der Materie zu beschäftigen und alle beteiligten Akteure mit ins Boot zu holen – aso die eigene Bank bzw. den Zahlungsdienstleister, die Betreuer Ihres ERP- bzw. Warenwirtschaftsystem, die Buchhaltung und ggf. Ihre betreuende Shop-Agentur.
Abweichend vom bisherigen Stand wird innerhalb des Shops nicht die bisherige Bankleitzahl-Kontonummer-Kombination vom Kunden einzugeben sein, sondern die europaweit gültigen Identifikationscodes IBAN bzw. BIC. Die Struktur von IBAN und BIC sind festgelegt und enthalten etwa das Land des betreffenden Kontos sowie eine Prüfziffer. Somit können diese innerhalb des Bestellprozesses automatisiert auf Plausiblität überprüft werden. Es ist anzunehmen, das neuere Versionen des Oxid E-Shops standardmäßig das neue Verfahren unterstützen werden. Ältere Versionen müssen ggf. geupdated werden oder mit einem entsprechenden Modul ergänzt werden. Ggf. ist auch die Schnittstelle zu Drittsystemen entsprechend anzupassen. Außerdem können die bestehenden, alten Lastschrift-Daten automatisiert in die neue IBAN und BIC-Struktur überführt werden, sodass die Kunden Ihre Daten nicht nochmals eingeben müssen – Was einen tendenziell positiven Effekt auf die Conversion haben dürfte.
Generell ist die Umstellung eine gute Gelegenheit, die eigenen Zahlarten und Paymentdienstleister auf den Prüfstand zu stellen. Es kann, etwa aufgrund der Gebührenstruktur, durchaus Sinn machen, eigene Payment-Dienstleister auszutauschen, weitere Zahlverfahren anzubieten oder die eigenen Payment-Abläufe hinsichtlich Conversion- und Prozessaspekten zu optimieren.
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